Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen Mitarbeitergewinnspiel:


Teilnahmeschluss ist der 31.03.2024. Der Gewinner wird per Telefon oder E-Mail benachrichtigt. Die Verlosung erfolgt Mitte April in Obertauern. Die Gewinner werden im Rahmen des Gamsleitenkriteriums bekannt gegeben.

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter (ausgenommen Inhaber und deren jeweilige Familien- und Haushaltsangehörigen)  im Gemeindegebiet von Untertauern und Tweng mit einem aufrechten Dienstverhältnis im Zeitraum von Dezember 2023 bis April 2024.

Gewinnberechtigt sind alle ordnungsgemäß angemeldeten Personen, die bei der Gewinnziehung eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Einhaltung des vorausgesetzten Arbeitsverhältnisses vorlegen können.

Der Gewinn wird aus der Höhe eines Nettomonatsgehalts bzw. des lt. Dienstvertrags angegebenen Auszahlungsbetrag (Gehaltsobergrenze 2000€ netto) berechnet. (Lohnnebenkosten sowie etwaige variablen Gehaltsbestandteile wie z.B. Umsatzbeteiligungen, Trinkgelder etc. sind darin nicht enthalten).

Es werden 5 Gewinner ermittelt, die jeweils 1 Nettomonatsgehalt lt. ihres Dienstvertrages gewinnen.

Ausgeschlossen als Teilnehmer sind Mitarbeiter vom Tourismusverband einschließlich deren jeweiligen Familien- und Haushaltsangehörigen.

Der Tourismusverband behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme an dem Wettbewerb auszuschließen, wenn gegen geltendes Recht oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird.

Der Tourismusverband Obertauern erhebt und verarbeitet Ihre angegebenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles.

Die Teilnehmer des Gewinnspieles stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles beim Tourismusverband Obertauern verarbeitet werden.

Mit der Teilnahme am Gewinnspielt erklärt jeder Teilnehmer ihre ausdrückliche Zustimmung zu Bild- & Videoaufnahmen ihrer Person. Weiteres erteilen die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass deren Bild-& Videoaufnahmen zum Zweck von Marketingmaßnahmen zum Beispiel Kataloge und Websites im Rahmen von Obertauern Werbung (z.B. Galerie, Zeitung, Zeitschrift,…) bzw. auch in elektronischen Medien (z.B. Facebook, Instagram, Youtube…) veröffentlicht werden können.

Ebenso stimmt der Teilnehmer zu, dass dem Tourismusverband in den für die Gewinnausschüttung betroffen Passus im Dienstvertrag Einsicht gewährt wird.

Diese Einwilligung kann jederzeit beim Tourismusverband Obertauern, Pionierstraße 1, 5562 Obertauern, widerrufen werden.

Die Gewinnziehung erfolgt unter Aufsicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.